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BEG EM

Wärmepumpen-Fördervergleich

Wärmepumpe vor Reform

Aktuelle BEG-EM-Logik

Zuschuss

21.000 €

Fördersatz

70 %

Eigenanteil

9.000 €

Förderfähige Höchstkosten
30.000 €
Bemessungsgrundlage
30.000 €
Rechnerische Summe
80 %
Höchstfördersatz
70 %
Deckelungsabzug
3.000 €
BausteinBemessungSatzBetrag
Grundförderung Für Wärmepumpen als förderfähige EE-Heizung30.000 € alle 1 WE30 %9.000 €
Einkommensbonus zvE bis 40.000 Euro30.000 € 1 selbstgenutzte WE30 %9.000 €
Klimageschwindigkeitsbonus Austauschbonus erfüllt30.000 € 1 selbstgenutzte WE20 %6.000 €
Effizienzbonus Wärmepumpe Nicht erfüllt / nicht angesetzt30.000 € alle 1 WE0 %0 €
Rechnerische Summe der Bausteine24.000 €
Deckelung auf 70 % je Wohneinheit-3.000 €
Zuschuss21.000 €
  • Kostendeckel: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die 2.-6. WE, 8.000 Euro ab der 7. WE.
  • Der Förderhöchstbetrag wird zu gleichen Teilen auf alle Wohneinheiten verteilt.
  • Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus gelten nur für den Anteil der selbstgenutzten WE, der 70-%-Deckel greift je Wohneinheit.

21.07.2026 - 31.01.2027

BEG-EM-Reform

Zuschuss

19.600 €

Fördersatz

70 %

Eigenanteil

10.400 €

Förderfähige Höchstkosten
28.000 €
Bemessungsgrundlage
28.000 €
Rechnerische Summe
76 %
Höchstfördersatz
70 %
Deckelungsabzug
1.680 €
BausteinBemessungSatzBetrag
Grundförderung Für Wärmepumpen als förderfähige EE-Heizung28.000 € alle 1 WE30 %8.400 €
Einkommensbonus anzusetzendes zvE 30.001 bis 40.000 Euro28.000 € 1 selbstgenutzte WE30 %8.400 €
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % im Zeitraum 21.07.2026 - 31.01.202728.000 € 1 selbstgenutzte WE16 %4.480 €
Effizienzbonus Wärmepumpe Durch Reform gestrichen28.000 € alle 1 WE0 %0 €
Rechnerische Summe der Bausteine21.280 €
Deckelung auf 70 % je Wohneinheit-1.680 €
Zuschuss19.600 €
  • Kostendeckel der ersten Wohneinheit startet bei 28.000 Euro und sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 Euro.
  • Der Förderhöchstbetrag wird zu gleichen Teilen auf alle Wohneinheiten verteilt; Boni nur auf dem Anteil der selbstgenutzten WE.
  • Mindestens ein minderjähriges Kind senkt das anzusetzende zvE einmalig um 10.000 Euro.
  • Unterste Einkommensstufe: 80-%-Deckel, sonst 70-%-Deckel - jeweils je Wohneinheit.